Wie finden wir einen häuslichen Pflegedienst?
Mit dem Alter kommt nicht nur die Weisheit, sondern leider auch das allmähliche Wegfallen körperlicher Leistungsfähigkeit. Trotzdem möchten und sollen Senioren ein weitestgehend selbstständiges Leben führen können. Hierbei steht auch im Mittelpunkt, dass die Familie die Alten nach Möglichkeit nicht aus ihrem Lebensmittelpunkt und gewohnten Umfeld reißen sollte. Viele Senioren werden sich dafür entscheiden, so lange wie möglich in ihren eigenen 4-Wänden wohnen zu wollen, bevor sie sich dazu entschließen, in ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen umzuziehen. Je nach familiärer Situation kann dieser Wunsch für die Angehörigen eine zusätzliche Belastung darstellen. Je nach Mobilität der Senioren müssten Verwandte im Haushalt helfen oder auch pflegerische Hilfe leisten. Sofern die Verwandtschaft sich mit diesen Aufgaben überfordert fühlt, leisten ambulante Pflegedienste professionelle Unterstützung auf generell allen Ebenen. Neben Hilfe im Haushalt sind Mitarbeiter der Pflegedienste auch in der Lage Behandlungspflege zu leisten. Hilfe bei der Körperpflege, Lagerung oder Einnahme von Medikamenten, usw. Im Grunde ganz ebenso, wie die Mitarbeiter in einer stationären Einrichtung. Wie auch ein Platz in einem Altenheim, kosten diese Leistungen Geld. Hierbei wird die Pflegekasse die nötigen Leistungen nach Prüfung übernehmen und dann direkt mit dem Pflegedienst abrechnen.
Der Antrag.
Über die Krankenkasse des zu versorgenden Senioren können sich Senioren und auch Verwandte einen Antrag zusenden Lassen: Antrag zur Bewilligung ambulanter Pflegedienstleistungen. Dieser Antrag ist vierseitig unkompliziert und beinhaltet Fragen zum Versicherungsnehmer, Hausarzt, gewünschtem Pflegedienst, sowie möglichen Verwandten, die bevollmächtigt sind, Entscheidungen zu treffen. Es empfiehlt sich immer, Verwandte zu benennen, da diese bei der folgenden Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) hilfreich sein können.
Die Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Nachdem der Antrag zur Bewilligung ambulanter Leistungen gestellt ist, wird sich der MDK beim Antragsteller zu einer „Prüfung“ anmelden. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist die Feststellung des zu in Anspruch nehmenden Umfanges der Pflegeleistungen. Für diese Bewertung fragt der MDK Tätigkeiten ab, die dann im Rahmen der häuslichen Pflege durch den Pflegedienst übernommen und geleistet werden müssen. Beispiel: Kann der Antragsteller selbständig aufstehen, sich duschen und anziehen? Ist der Antragsteller in der Lage, sich selbständig zu versorgen? Können Einkäufe erledigt werden? Ist ggf. Hilfe im Haushalt notwendig? Müssen Medikamente eingenommen werden, die unter Umständen für den Antragsteller gestellt werden müssen? All diese Aufgaben werden vom MDK mittels eines Punktesystems festgehalten. Die Anzahl der Punkte spiegelt dabei den Aufwand des Pflegedienstes wider. Hierbei richten sich die Pflegedienste nach Tabellen, in denen zeitliche Vorgaben festgehalten sind. Sobald der MDK genug Punkte für den Antragsteller ermittelt hat, kann ein Pflegedienst beauftragt werden, dessen Leistungen dann auch im vollen Umfang von der Pflegekasse übernommen werden und die der Pflegedienst auch direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Zusätzliche Leistungen.
Es kann passieren, dass im Verlauf einer Pflege durch den Pflegedienst Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, die bei der Prüfung durch den MDK noch nicht berücksichtigt wurden. Sofern solche Leistungen entstehen weil der gesundheitliche Zustand des Patienten abnimmt, wird der Pflegedienst diesen Mehraufwand ohne weitere Prüfungen mit den Pflegekassen berücksichtigen und abrechnen können. Leistungen, die den Rahmen der Betreuung des Pflegedienstes sprengen, sollten zumindest mit der Pflegedienstleitung besprochen werden. Es kann passieren, dass ein Patient stetig zunehmend weniger in der Lage ist, die Küche zu putzen. Auch wenn der Pflegedienst ursprünglich nicht für Haushaltshilfe engagiert wurde, kann die Pflegedienstleitung sicherlich bei dem Problem helfen. Im Idealfall kann der Pflegedienst solche Tätigkeiten in den Betreuungsrahmen integrieren. Im schlimmsten Fall wird der Patient für solche Leistungen Zuzahlungen leisten müssen, die jedoch immer in einem überschaubaren Rahmen sind und sich kaum von Geldern unterscheiden, den die Senioren bezahlen müssten, sobald sie sich privat eine Haushaltshilfe engagieren. Wichtig wäre, solche möglichen zusätzlichen Leistungen bereits bei der MDK-Prüfung zu erwähnen.
Tipps zu der MDK-Prüfung
Ziel der Prüfung ist die Feststellung der Bedürftigkeit des Patienten, um eine umfassende Pflege zu gewährleisten. Dies kann schwierig sein, sobald Antragsteller dazu neigen, ihre eigene Situation positiver einzuschätzen, als sie tatsächlich ist. Bei Prüfungen können auch Angehörige befragt werden, die unter Umständen einen besseren Blick auf Probleme haben. Wenn Großmütterchen also der Meinung ist, ihre Küche in einem festen Griff zu haben, mag es den Kindern beim MDK leichter fallen, zuzugeben, dass die Küche eine Katastrophe birgt. Gleiches gilt für Beweglichkeit, Hygiene oder andere Fragen, die Senioren aus Scham nicht gern offenlegen. Kurz: Eine übermotivierte Großmutter, die „selbstverständlich noch alles allein kann“, wäre in der Lage, eine Prüfung des MDK so ausfallen zu lassen, dass kein Pflegedienst zugelassen wird. Eine solche Prüfung dann zu korrigieren, wäre schwierig. Ziehen Sie also zu der Prüfung gern Verwandte oder auch den Hausarzt in solche Befragungen durch Mitarbeiter des MDK mit ein. Es geht letztlich ja auch nicht darum, Leistungen zu erschleichen, sondern den Patienten so passend wie nötig zu versorgen. Etwaig abweichende Verbesserungen oder Verschlechterungen werden später bei der Arbeit mit dem Patienten ohnehin vom Pflegedienst bemerkt und mit den Abrechnungen mit der Pflegekasse korrigiert oder angepasst.
Familie oder Pflegedienst?
Nach einer positiven Bewertung und Feststellung eines Pflegegrades durch den MDK, kann der Patient entscheiden, ob ein Pflegedienst mit der Pflege beauftragt werden soll, oder ob es evtl. Angehörige gibt, die sich dieser Aufgabe gewachsen fühlen. Sobald die Wahl auf Angehörige fiele, bliebe zu bemerken, dass die Pflegekasse solche Leistungen zwar auch mit einem Geldbetrag vergütet, dieser jedoch sehr knapp bemessen ist und eher einer „Aufwandsentschädigung“ gleich kommt. Sobald Angehörige etwaige Rückschritte in ihrem Beruf erwägen, bliebe ein Pflegedienst dringend zu empfehlen. Die Leistungen der Pflegekasse an Angehörige wird keinen Vollzeitjob ersetzen. Auch dann nicht, sobald die Pflege eventuell einen Vollzeit-Job gleich käme.
Welcher ist der richtige Pflegedienst?
Es gibt in jeder Stadt mehrere Pflegedienste, die sich ausnahmslos über entsprechende Portale im Internet leicht finden lassen. Da Pflegedienste nicht selten an verschiedene Stadtteile gebunden sind, empföhle sich eine Recherche über das für Sie zuständige Bürgeramt oder Rathaus. Hier sind nicht nur alle Pflegedienste werbefrei gelistet, sondern auch in ihren bevorzugten Einzugsbereichen gelistet. Diese „innerstädtischen“ Grenzen sind keine böse Absicht, sondern die Bestrebung Wegstrecken in einem Notfall gering zu halten. In der Regel haben die Mitarbeiter eines Pflegedienstes die Haustürschlüssel des Patienten, um auch in Notfällen einspringen zu können. Zwar garantieren nicht alle Pflegedienste eine 24/Std. Notrufhotline, doch wird in der Praxis generell darauf geachtet, auch für solche Fälle vorbereitet zu sein. Da die Pflegedienste ihre Patienten kennen, werden sich Mitarbeitende auf etwaige „rund-um-die-Uhr“ Vorfälle einstellen können.
Kein böses Blut bei Zeitmangel.
Gemessen an dem vom MDK ermittelten Pflegegrad wird der Pflegedienst, gemeinsam mit dem Patienten, verschiedene Leistungen vereinbaren, die leider zeitlich definiert sind, um eine Abrechnung mit der Pflegekasse zu ermöglichen. Sofern der Pflegedienst Leistungen A, B und C übernimmt, so wird die Pflegekasse dem Pflegedienst für A, B und C ein definiertes Honorar zahlen. Der Pflegedienst hat dann die unehrenvolle Aufgabe, das Pflegepersonal so einzuteilen, dass alle diese Aufgaben auch in der vorgesehenen Zeit erledigt werden. Da die Pflegekassen diese Zeiten in „Durchschnittswerten“ berechnen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Die Pflegedienstleitung wird, gemeinsam mit dem Patienten, bei Vertragsbeginn einen Zeitrahmen definieren, in dem alle Aufgaben erledigt werden können. Da die Mitarbeiter des Pflegedienstes in der Regel mehrere Patienten versorgen müssen, ist es keine böse Absicht, wenn nach der Pflege keine Zeit für Käffchen und Mettbrötchen bleibt. Erfahrungsgemäß bilden sich aber auch relativ schnell persönliche Bindungen zwischen Patient und Pflegedienstmitarbeitern, so dass Zeitmangel nach einer gewissen Zeit kaum noch ein Problem darstellen. Zumindest kein Problem, welches sich nicht durch ehrliche Kommunikation beseitigen ließe.
Kombination Pflegedienst Familie
Sobald ein Pflegedienst Leistungen erbringt, schnalzen Familienangehöre aus der Nahrungskette der Pflegekasse. Sofern also Familienangehörige Leistungen erbringen, die den Pflegedienst entlasten oder ergänzen, sollten Gespräche dahingehend geführt werde, inwieweit diese Leistungen von der Pflegekasse vergütet werden können, oder ob private Zusatzleistungen vereinbart werden. Auch hier gilt: Eine offene Kommunikation mit dem Pflegedienst kann hilfreich sein. Sofern Angehörige einspringen und den Pflegedienst damit spürbar entlasten, wird es einfacher sein, den Angehörigen als geringverdienenden Mitarbeiter des Pflegedienstes auf Stundenbasis zu entlohnen, anstatt mit der Pflegekasse Aufwandsentschädigungen auszufechten. Erfahrungsgem. Sind Pflegedienste hier tatsächlich sehr gesprächsbereit, sobald Angehörige zu Zeiten einspringen können, die für den Pflegedienst organisatorisch nur schwer zu bewältigen sind. Zu berücksichtigen ist hierbei natürlich auch, dass der Wochenendbesuch des Enkels bei Omi nicht immer dem Pflegedienst in Rechnung gestellt werden kann. Sehr wohl aber ein etwaiges „zu Bett“ bringen nach einer außergewöhnlichen Veranstaltung zu nachtschlafender Zeit, nachdem der Pflegedienst diese Hilfe in den frühen Abendstunden erledigt hätte. Inwieweit sich ein Enkel entlohnen lassen möchte, nachdem er Opi nach der Museumsnacht ins Bett bringen muss, bliebe selbstverständlich unbenommen einem jeden selbst zu entscheiden.
Hilfsmittel und Zusatzleistungen.
Neben aktive Hilfe von Angehörigen und Pflegediensten können Pflegebedürftige auch andere Hilfsmittel nutzen oder beantragen. Gehhilfen wie Krücken, Rollatoren oder Rollstühle lassen sich leicht über den behandelnden Hausarzt via Rezept beantragen. Auch bei teureren Hilfsmitteln zahlt man dann nur eine geringe Rezeptgebühr, ganz so, als wenn man seine Medikamente in der Apotheke bezieht. Unabhängig von ärztlich verschriebenen Hilfsmitteln können auch private Firmen und Dienstleister genutzt werden, deren Leistung nicht immer vollständig aus eigener Tasche bezahlt werden muss. So bietet zum Beispiel die Firma PATRONUS eine digitale Smartwatch an, über die mittels interner Sim-Karte, Freisprechfunktion und Knopfdruck ein Notruf abgesetzt werden kann. Der Hilfesuchende wird dann über die Uhr mit einer Firmeninternen Notruf-Zentrale verbunden, in der verschiedene Kontaktnummern hinterlegt werden können. So zum Beispiel ein Familienangehöriger mit einem Haustürschlüssel, der Hausarzt, Pflegedienst oder ähnliche wichtige Nummern, die ein Patient im Falle eines medizinischen Notfalles mit einem herkömmlichen Telefon nur schwer sicher erreichen würde. Dieser Service ist in monatlichen „Abo-Raten“ nicht ganz billig. Der Preis schrumpft jedoch auf knapp 20% der Eigenzahlung, nachdem vom MDK ein Pflegegrad bewilligt worden ist. Die Notfallzentrale rechnet dann den Differenzbetrag direkt mit der Pflegekasse ab. Wer so einen Notruf-Service nicht nutzen möchte und auf die Rettungsleitstellen vertrauen möchte, sollte sich beim Vermieter über „Not-Schlüsselkästen“ informieren. In diesen mit einem Zahlencode gesichertem Kästchen kann der Haustürschlüssel deponiert werden, um den Rettungskräften im Notfall Zugang zur Wohnung zu gewährleisten, ohne dass die Feuerwehr die Tür aufbrechen muss.
Fazit
Sinn und Zweck all dieser Angebote und Möglichkeiten ist es, Senioren auch im hohen Alter bei Pflegebedürftigkeit ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, auf das Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen nur wenig Rücksicht nehmen könnten. Das Leben in den eigenen vier Wänden wird vielen Senioren einen besseren Halt geben, als die Unterbringung in einem Altenheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung. Dieser Schritt wäre erst dann nötig, sobald aus medizinischen Gründen eine Vollzeitpflege nötig wäre, die von ambulanten Pflegediensten in der Form einer dauerhaften Behandlungspflege nicht mehr geleistet werden können. Aber auch in diesen Fragen werden Pflegedienste kompetente Ansprechpartner sein, sofern sich der gesundheitliche Zustand eines Patienten im Laufe der Zeit verschlechtert.